| Newsletter-Ausgabe: Februar 2025 |
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Newsletter-Ausgabe: Februar 2025 |
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EINE FRÖHLICHE FAHRT DURCH DIE FÜNFTE JAHRESZEIT MIT DEM KVV. |
Die nächsten Tage stehen ganz im Zeichen der Faschingszeit. Damit du bestens gerüstet bist, um durch die närrischen Tage zu kommen, haben wir spannende Themen für dich in unserem Newsletter zusammengestellt. Erfahre mehr über unsere NarrenKarte und andere Neuigkeiten im KVV-Gebiet. Viel Spaß beim Lesen! Dein KVV-Team |
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@Bildnachweis: Jan Schillinger |
Wenn die Faschingszeit Einzug hält, dürfen bunte Kostüme, Umzüge und fröhliche Feierlichkeiten nicht fehlen! Mit unserer NarrenKarte bist du daher bestens ausgestattet, um während der gesamten Faschingszeit in Karlsruhe und Umgebung mobil zu bleiben. Bis zu fünf Personen können mit der Fahrkarte vom Schmutzigen Donnerstag, 27. Februar, bis Aschermittwoch, 5. März, täglich von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr des Folgetags bequem und umweltfreundlich mit Bus und Bahn unterwegs sein – und das für nur 32 Euro. Die NarrenKarte gilt im Angebotszeitraum für beliebig viele Fahrten im gesamten KVV-Netz. Die NarrenKarte – dein perfekter Begleiter für die Faschingszeit.
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ENTDECKE UNSERE NEUE KARRIERESEITE. |
Auf der neuen Karriereseite der Karlsruher Verkehrsgesellschaften VBK, AVG und KVV erwarten dich nicht nur wichtige Informationen zu offenen Stellen, sondern auch spannende Einblicke in unsere vielseitigen Berufsfelder, Standorte und die Unternehmenskultur. Unterstützt wird das Ganze durch Videos unserer Jobbotschafter*innen, die Einblicke in ihren Arbeitsalltag geben.
Für Stellenangebote kannst du dich mit nur wenigen Klicks bewerben – ganz ohne Anschreiben! Nutze die Karriere-Plattformen wie LinkedIn oder Xing oder bewerbe dich für Fahrdienst-Positionen direkt per Handy. |
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DEIN DIGITALES DEUTSCHLANDTICKET.
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Über den Deutschlandticket-Shop kannst du dein Deutschlandticket für das Smartphone einfach in der regiomove-App oder über die KVV-Website kaufen. Die Registrierung und Anmeldung im Shop erfolgt über deinen KVV.regiomove-Account.
Deine Features im Deutschlandticket-Shop: • Dein Deutschlandticket (D-Ticket) als Barcode auf deinem Smartphone • in deinem Wallet (Apple oder Google) • in deiner KVV.regiomove-App • bezahlen per Lastschrift, Kreditkarte oder per PayPal |
| @Bildnachweis: Paul Gärtner |
In den nächsten Wochen werden diverse Baumaßnahmen durchgeführt – unter anderem modernisieren die Verkehrsbetriebe Karlsruhe von Anfang März bis Ende Juni die Bahninfrastruktur in der Rüppurrer Straße im Abschnitt zwischen Baumeisterstraße und Tivoli. Alle Infos sowie Pläne zum Ersatzverkehr findest du auf den Websites der VBK und AVG. Wir bitten um dein Verständnis.
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Der Schwarzwald: Mummelsee und Hornisgrinde. Erlebe den Schwarzwald in seiner vollen Pracht – perfekt um einen letzten winterlichen Ausflugstag, vielleicht sogar nochmals im Schnee, zu genießen. Der Mummelsee, ein malerischer Hochgebirgssee, und die den See überragende Hornisgrinde bieten zahlreiche Möglichkeiten für Wanderungen und atemberaubende Ausblicke auf die Umgebung. Die Anreise mit dem ÖPNV ist einfach. Beispielsweise fährt eine Regionalbahn oder S-Bahn direkt vom Karlsruher Hauptbahnhof nach Baden-Baden oder Achern. Von dort aus bringt dich ein Bus direkt weiter zum Mummelsee. Mit Umstieg bist du in nur ca. eineinhalb Stunden direkt vor Ort. Hier in unserer Fahrplanauskunft kannst du deine Anreise planen. Und das Beste: Tageskarten und Netzzeitkarten des KVV sowie das D-Ticket JugendBW und das Deutschlandticket gelten für Hin- und Rückfahrten in den Nationalpark Schwarzwald. Es wird keine zusätzliche Fahrkarte benötigt! Wir wünschen dir viel Spaß beim Wandern.
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| ©Bildnachweis: Christian Ernst |
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Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Tullastr. 71
76131 Karlsruhe E-Mail-Adresse: info@kvv.karlsruhe.de Internet: https://www.kvv.de/ Service-Telefon: +49 721 6107-5885
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registernummer: HRB 106831 MA Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 161 340 500 Geschäftsführer Prof. Dr. Alexander Pischon (inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV) |
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